Eigenbeteiligung und Fahrtkosten
Ab 2025 entfällt die Erhebung der Eigenbeteiligung vollständig. Fahrtkosten werden von der FEA nicht erstattet. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Arbeitgeber und lassen Sie sich die Erstattung im Zweifelsfall, z.B. bei weiter entfernt stattfindenden Kursen, vorab genehmigen.