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Bild: FeA

FEA-Berechtigung

FEA-berechtigt sind in den ersten drei Berufsjahren

  • Pastor*innen und Diakon*innen im Dienst der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit einem Stelleanteil von unter 50%,
  • Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Kandidat*innen des Predigtamtes, Pastor*innen im Ehrenamt, Pfarrverwalter*innen, Kirchenmusiker*innen, Diakon*innen in der Aufbauausbildung (allerdings ohne Anrechnung auf eine evtl. spätere FEAPflicht),
  • Diakon*innen,Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen in diakonischen Einrichtungen, die Mitglied des Diakonischen Werkes evangelischer Kirchen in Niedersachsen e.V. (DWiN) sind (gem. § 9 Absatz 1 des Zuordnungsgesetzes der EKD i.V.m. Nr. 2 des Kirchengesetzes über die Zustimmung zum Zuordnungsgesetz der EKD (Artikel 4 des Kirchengesetzes zur Einführung der neuen Verfassung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers)).

 

Kontakt

Dr. Claas Cordemann
Münchehäger Str. 6
31547 Loccum
Tel.: 05766 81-129