FEA-pflichtig sind
- Pastor*innen und Diakon* innen im Dienst der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers mit einem Stellenanteil von mindestens 50%
- Die FEA-Pflicht soll in den ersten 3 Jahren nach Dienstbeginn absolviert werden.
- Die FEA-Pflicht umfasst die Teilnahme an insgesamt fünf Fortbildungstagen pro Jahr aus dem FEA-Kursangebot oder dem Kursangebot des Pastoralkollegs Niedersachsen. Andere Fortbildungen sind nicht anrechenbar.
- Die FEA-Pflicht ist nicht an die Probezeit gekoppelt, sondern endet erst, wenn die insgesamt 15 Fortbildungstage absolviert sind.
- Innerhalb der ersten drei Dienstjahre sollten die Pastor*innen und Diakon*innen an einem der Grundmodule teilnehmen. Die Pastor*innen können innerhalb dieses Grundmoduls den obligatorischen Jahresprächsschein erwerben.
- Nach Ableistung der FEA-Pflicht besteht noch die Berechtigung, für drei Jahre FEA-Kurse zu besuchen (vgl. Rundverfügung G14/2010). Diese FEA-Berechtigung verkürzt sich entsprechend, wenn die Ableistung der FEA-Pflicht länger als drei Jahre beansprucht.
Wer am JAK-Kurs des Landesjugendpfarramtes teilnimmt, kann sich insgesamt 5 Fortbildungstage als FEA anrechnen lassen.